Steuerberatung für Angestellte, Arbeitnehmer und Rentner

Steuerberatung für Angestellte, Arbeitnehmer und Rentner in der Region Schmölln, Altenburg, Meerane und Zeitz

In der Einkommensteuererklärung geben Werbungskosten, Sonderausgaben, Betreuungskosten, außergewöhnliche Belastungen und die Altersvorsorge Spielraum, die Steuerlast zu senken. Informieren Sie sich über konkrete Möglichkeiten schon im Vorfeld, um im laufenden Jahr, alle erforderlichen Belege zu sammeln und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Das berufliche genutzte Arbeitszimmer gibt oft Anlass für Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung. Das häusliche Arbeitszimmer darf keine Arbeitsecke innerhalb eines anders genutzten Raumes sein, sollte kein Durchgangszimmer sein und muss Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit sein.

Die Entfernungspauschale, die auch Pendlerpauschale genannt wird, bereitet immer wieder Schwierigkeiten, wenn die Einkommensteuererklärung ausgefüllt wird. Die Entfernungspauschale kann unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel angesetzt werden. Sind die tatsächlichen Fahrtkosten höher als die Pendlerpauschale, dann müssen die höheren Kosten durch Fahrkarten oder ähnliches nachgewiesen werden. Arbeitnehmer die im Baugewerbe tätig sind oder auswärts auf Montage sind, können oft einen Verpflegungsmehraufwand für Einsatzwechseltätigkeit geltend machen.

Jedes Jahr steigt die Zahl der Rentner, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, hängt davon ab, wann das Renteneintrittsalter war, wie hoch die Rentenzahlung ist und welche weiteren Einnahmen aus Kapital und Vermietung vorhanden sind. Rentner können in der Steuererklärung beispielsweise Fahrtkosten zum Arzt, medizinisch notwendige Leistungen wie Physiotherapie, Ausgaben für verschriebene Medikamente und vieles mehr als steuermindernd geltend machen. Der Steuerberater sagt Ihnen, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Sie können sich auch zur Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer informieren und rechtzeitig Vorsorge treffen.

Die Steuerberatung geht über die Erstellung der Einkommensteuererklärung hinaus. Sie wollen Vermögen steuergünstig übertragen? Steuerberater Göpel in der Kanzlei Schmölln, im Landkreis Altenburg berät Sie auch zu Erbschaftsangelegenheiten, insbesondere zur Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Vermögen unter Ausnutzung hoher Freibeträge auf die nachfolgende Generation steuerfrei zu übertragen. Selbstverständlich erstellt unsere Steuerkanzlei die notwendige Erbschaftsteuererklärung und Schenkungssteuererklärung.

Lassen Sie vor einem geplanten Immobilienkauf die Verkaufsunterlagen hinsichtlich Finanzierung, Rentabilität und Steuerersparnis durch einen Steuerberater prüfen. So können Sie sich besser vor Reinfällen und Schrottimmobilien schützen!

Leistungen für die Steuerberatung für Angestellte, Arbeitnehmer und Rentner

  • Einkommensteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung und Schenkungssteuererklärung
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapital
  • Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Beratung zur steueroptimalen Vermögensübertragung